Aufgabe
10'000 Wohnungen in 10 Jahren
Der Wegzug von Familien aus der Stadt hält an. Die meisten von ihnen haben in der Stadt Zürich keine genügend grosse und attraktive Wohnung in einem qualitativ guten Umfeld gefunden. Es fehlen aber nicht nur neue, grössere Wohnungen, sondern viele der bestehenden Wohnungen in der Stadt sind veraltet und müssen den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Zwei unerwünschte Effekte sind damit verbunden: Der Stadt Zürich gehen wichtige Steuereinnahmen verloren und die soziale Struktur der Stadtbevölkerung verändert sich langsam aber stetig, was noch lange in die Zukunft Folgen haben wird.
Gemäss Programmschwerpunkt des Stadtrats für die Legislatur 1998 - 2002 sollen die nötigen planerischen und politischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit in den nächsten 10 Jahren auf dem Wohnungsmarkt rund 10'000 grosse und attraktive Wohnungen zusätzlich angeboten werden können. Zu berücksichtigen sind alle vorhandenen Potenziale für Neu- und Umbauten, Verdichtungen usw., sowohl im privaten als auch im genossenschaftlichen und kommunalen Wohnungsbau.
Die Stadt beabsichtigt im Rahmen dieses Legislaturschwerpunkts, einen Teil des Grundstücks (6200m2) Kataster-Nr. 8397 an der Paul Clairmont - Strasse in Zürich-Wiedikon, ohne das Wohngebäude an der Birmensdorferstrasse 469, an die Baugenossenschaft Rotach im Baurecht abzugeben.
Die BGR besitzt die angrenzende Siedlung Hägelerweg und erhofft sich durch die Projektierung einer neuen Siedlung folgende Synergien:
1. Aktualisierung und Ergänzung des Wohnungsschlüssels (grosse Wohnungen)
2. Aktualisierung des Wohnungsangebotes (zeitgemässe Grundrisse)
3. Verbesserung der Parkplatzsituation (max. sinnvoll zu erstellende Anzahl PP)
4. Zusammenhängende Betrachtung der Aussenräume, ihre Zuordnung und das Wegnetz.
Mit dem vorliegenden Wettbewerbsprogramm wird eine gesamtheitliche und langfristige verantwortungsvolle Planung angestrebt. Die neue Überbauung soll
− vorbildlich und zukunftsweisend
− nutzungsgerecht und sozial
− preiswert und kostengünstig
− ökologisch und umweltgerecht sein.
Kurzum, die Planung und die Erstellung der Überbauung soll der übergeordneten und umfassenden Forderung nach Nachhaltigkeit entsprechen. Eine nachhaltige Planung betrachtet immer die gesamte Lebensdauer einer Überbauung, d. h. vom Bau – über Betrieb und Unterhalt – Umbau bzw. Umnutzung – bis zum Rückbau.