Auf dem Schiessplatz Gnappiried werden aufgrund der Schiessaktivität die Lärmgrenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung teilweise überschritten. Von der Lärmbelastung sind mehrere Liegenschaften betroffen. Um die Immissionsgrenzwerte nicht zu überschreiten, wurden umfangreiche Berechnungen sowie Sanierungsvarianten erstellt. Die baulichen Massnahmen betreffen die Standorte B1 und B2 auf dem Spl. Die genauen Massnahmen, welche zu konkretisieren und umzusetzen sind, sind im Bauprojektdossier sowie in den Auflagen des MPV definiert.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Generalplaner für die Projektierung und Umsetzung der baulichen Lärmschutzmassnahmen inkl. der Altlastensanierungen für die SIA-Phasen 41 – 53 beschafft werden.