Ziel ist die Planung (SIA Phase 41-53) der Etappen 2 sowie 3. Die Eishalle und Curlinghalle sollen für den zukünftigen Betrieb und den gesetzlichen Normen entsprechend saniert und angepasst werden.
Die beiden Etappen werden über 3 Jahre umgesetzt. Sie können jedoch nicht zeitgleich umgesetzt werden.
Tagesbetrieb Eishalle
Die Eingangssituation und der Grundriss der Garderobe freier Eislauf wird anhand den Anforderungen und gemäss den Planunterlagen der Beilage neu geplant. Es sollen die Voraussetzungen geschafft werden, dass im Bereich der Garderobe des freien Eislauf sowie im Bereich Curlingbistro die Variante A oder B (genauere Infos nachfolgend) ausgeführt werden kann. Der Zugang zum Gebäude soll bestehend bleiben.
Trainingsbetrieb Eishalle
Die fehlenden Garderoben gemäss den Vorgaben SIHF werden inkl. 2 Damengarderoben neu geschaffen. Die bestehenden Garderoben werden grundrisstechnisch umorganisiert sowie baulich und energetisch saniert.
Match- / Turnierbetrieb / Bistro
Die Garderoben für Match- und Turnierbetrieb werden nur für die 1. Mannschaft und die Gästegarderobe so angepasst, dass diese den Vorgaben des SIHF / BASPO entsprechen. Trainer- und Schiedsrichtergarderoben werden grundrissorganisatorisch angepasst und baulich sowie energetisch saniert. Der neu zu erstellende Bistropavillon mit Innensitzplätzen wird mit einer Plattform anstelle der Nord-West-Tribüne ergänzt.
Grossevent Eishalle
Für die Sicherstellung von Grossevents werden baulich Türen in die Fassade eingebaut, damit die
Fluchtwegbreiten und Distanzen ausreichend sind. Die Fluchttreppen müssen temporär durch den
Veranstalter bereitgestellt werden. Ausbauten für Events müssen ebenfalls temporär durch die Veranstalter erstellt werden.
Curlinghalle
Für die Curlinghalle sind keine baulichen Anpassungen notwendig. Die Anlage kann wie bestehend betrieben werden. Die Massnahmen beziehen sich auf die Erkenntnisse aus dem Gebäudecheck. Die Bauvolumen werden nicht verändert. Die baulichen Anpassungen erfordern ein Baugesuch. Daraus wird es Auflagen bezüglich energetischer Sanierung aller angepassten Bauteile, der Brandabschnittssituation und Fluchtwege, zur Behindertengerechtigkeit, Schadstoffsanierung und der Entwässerung geben. Die zu erwartenden Auflagen sind, soweit bis heute bekannt, im vorliegenden Projekt berücksichtigt. Neubau- und Umbauteile werden energetisch gesetzeskonform erstellt. Bauteile die nicht saniert oder umgebaut werden, müssen nicht energetisch angepasst werden. Brandschutzmassnahmen und Fluchtwege müssen nach den geltenden Vorgaben angepasst und die Tribünen müssen gem. Vorgaben behindertengerecht erschlossen werden.