Die Gemeinde Rüti ist Eigentümerin der Parzelle Kat. Nr. 7573. Auf dieser Parzelle stehen momentan zwei Gebäude mit drei Kindergärten. Diese sollen durch einen Neubau mit wieder drei Kindergärten mit Hort im Erdgeschoss sowie Wohnungen in den Obergeschossen ersetzt werden. Das Grundstück wird zu diesem Zweck im Baurecht von der Gemeinde Rüti der Wohnbaugenossenschaft Gewo Züri Ost (Gewo) im Baurecht abgetreten, die Gewo soll den Neubau erstellen und die Gemeinde Rüti mietet die für die drei Kindergärten benötigte Fläche von der Gewo wieder zurück.
Vom Architekturbüro einsarchitekten AG liegt eine Machbarkeitsstudie vom 09.09.2024 vor, in welcher die rechtlichen und funktionalen Randbedingungen beleuchtet wurden.
Ziel des Studienauftrags war es, überzeugende Bebauungsvarianten zu erhalten, welche unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen hinsichtlich Siedlungsqualität, Wirtschaftlichkeit, Umgebungsgestaltung und Realisierbarkeit eine optimale Ausgangslage für die Weiterentwicklung mit der
Bauherrschaft bilden.