Das Hochbauamt Kanton Zürich wird künftig vermehrt bauliche Projekte mit der BIM-Methode umsetzen. Zur Begleitung und fachlichen Unterstützung sollen die Projektleiter des Hochbauamtes auf BIM-Bauherrenunterstützung zugreifen können. Um eine einheitliche Qualität und Datendurchgängigkeit über sämtliche BIM-Projekte sicherzustellen, muss diese BIM-Bauherrenunterstützung koordiniert werden; daher schreibt das Hochbauamt einen Rahmenvertrag aus. Der Anspruch ist, dass diese BIM-Bauherrenunterstützung mehrere BIM-Projekte gleichzeitig betreuen kann.
Für planerische und organisatorische Begleitung von BIM-Projekten beschafft das Hochbauamt mit vorliegender Ausschreibung drei Auftragnehmende. Das Hochbauamt schliesst für die konkrete BIM-Bauherrenunterstützung auf Grundlage eines Rahmenvertrags jeweils einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag pro Projekt ab; der Rahmenvertrag hat eine maximale Laufzeit von fünf Jahren. Die Honorierung der Beratungsleistung erfolgt in Abhängigkeit vom Leistungsumfang im Zeittarif; Arbeiten werden nach effektivem Aufwand, gemäss angebotenem Stundensatz und Kostendach vergütet.
Die Entwürfe von Rahmen- und Dienstleistungsvertrag liegen den Ausschreibungsunterlagen bei (vgl. Beilagen). Der Rahmenvertrag umfasst eine Honorarsumme von insgesamt maximal 3,5 Mio. Franken. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung dieses Betrags. Laufende Projekte werden auch nach Ablauf der Frist von 5 Jahren durch die BIM-Bauherrenunterstützung abgeschlossen.
Die Zuteilung von Projekten auf die BIM-Bauherrenunterstützungen erfolgt durch das Hochbauamt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Aufträge oder ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht. Umzusetzen sind sowohl kleine als auch grosse Projekte unterschiedlicher Komplexität.