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N01/42, 46 UPlaNS / PUN - Lärmschutzprojekte (AP bis INB / Betrieb)

24.04.2014

Datum Publikation

17.06.2014

Abgabe der Wettbewerbsbeiträge

Aufgabe

Die Nationalstrasse N01 wird zwischen der Verzweigung Zürich Ost und dem Anschluss Effretikon gemäss UPlaNS-Strategie des ASTRA voraussichtlich ab 2016 bis 2018 im Bestand erneuert. Sie gilt lärmtechnisch als erstsaniert, d.h. es gibt keine Fristsetzung zur Nachsanierung gemäss LSV. Um die Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutz-Verordnung zu erfüllen, ist im Rahmen der Pannenstreifenumnutzungen (PUN) N01/42 und N01/46 ein zweites umfassendes Lärmsanierungsprojekt auszuarbeiten. Dieses mit der vorliegenden Submission ausgeschriebene Mandat erstreckt sich von der Verzweigung ZH Nord (erweiterter Projektperimeter infolge PUN) bis zur/über die Verzweigung Brüttisellen. Gewisse Bestandteile/Untersuchungen des LSP (Schnittmenge) wurden bereits in einem separatem vorgezogenem Ausführungsprojekt inkl. LSP angegangen (Umgestaltung Verz. Brüttisellen/PUN M3d). Vereinfacht haben im LSP die nachstehend aufgeführten Arbeiten (nicht abschliessend) zu erfolgen: - Massnahmenstudie: zweistufige Lärmschutzerweiterung (LSV Art. und 8 und 13) in Form einer Variantenstudie untersuchen und sowie Einzelmassnahmen und verschiedenste Massnahmenkombinationen zur Einhaltung der Grenzwerte im Rahmen PFS aufzeigen/empfehlen. Wirtschaftliche Tragbarkeit der Massnahmen nach UV-0609 (BAFU, 2006) untersuchen und dokumentieren, anschliessend Massnahmenvorschläge bewerten, empfehlen und nach Fachentscheid Bestvariante ausarbeiten. - Bei allen Gebäuden und unbebauten Parzellen mit verbleibenden Grenzwertüberschreitungen sind begründete Erleichterungen vorzubereiten (WTI-Berechnung, Interessensabwägung etc.) - Erleichterungen nach Art. 14 LSV beim UVEK beantragen - Pro Lärmschutzmassnahme ist die akustische Eigenschaft zu bestimmen, ein Kostenvoranschlag zu erstellen und allenfalls ein Kostenteiler aufzubereiten. - Es sind die gewährten Erleichterungen aufzulisten. - Für Liegenschaften mit Anrecht auf SSF soll der Zustand und das Schalldämmvermögen der Fenster detailliert erhoben und dokumentiert werden. Es sind Objektblätter für die Liegenschaften mit Anrecht auf SSF und die Vereinbarungen zwischen Bund und Eigentümer(n) für den Fenstereinbau bzw. für die Rückvergütung zu erstellen. - Begleitung PGV (u.a. Einsprachebehandlung, Inaugenscheinnahme) - Mithilfe bei der Erarbeitung der DP Lärmschutzprojekte durch Dritte (u.a. Materialisierung, Wirkungskontrolle) - Mithilfe bei der Erstellung der Submissionsunterlagen für die Phase Realisierung - Akustische Beratung in der Phase Realisierung und Nachkontrolle (Erfolgskontrolle inkl. Berichterstellung sowie Aktualisierung des „Teilprogramms Lärm“) der Lärmsanierung - Teilnahme und fachliche Unterstützung an Öffentlichkeitsveranstaltungen

Eckdaten

Ort

Zürich

Kanton

Zürich

Auslober*in

Bundesamt für Strassen ASTRA | Abteilung Strasseninfrastruktur Ost

Sprache

Deutsch

Art des Verfahrens

offenes Verfahren

Stufen

einstufig

Fachgebiet Federführung

Bauingenieurwesen

Regionale Einschränkung

GATT-WTO

Quelle des Ausschreibungstextes

www.simap.ch