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N01/42, 46 UPlaNS / PUN - Lärmschutzprojekte (AP bis INB / Betrieb)
24.04.2014
Datum Publikation
17.06.2014
Abgabe der Wettbewerbsbeiträge
Aufgabe
Die Nationalstrasse N01 wird zwischen der Verzweigung Zürich Ost und dem Anschluss Effretikon gemäss UPlaNS-Strategie des ASTRA voraussichtlich ab 2016 bis 2018 im Bestand erneuert. Sie gilt lärmtechnisch als erstsaniert, d.h. es gibt keine Fristsetzung zur Nachsanierung gemäss LSV.
Um die Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutz-Verordnung zu erfüllen, ist im Rahmen der Pannenstreifenumnutzungen (PUN) N01/42 und N01/46 ein zweites umfassendes Lärmsanierungsprojekt auszuarbeiten. Dieses mit der vorliegenden Submission ausgeschriebene Mandat erstreckt sich von der Verzweigung ZH Nord (erweiterter Projektperimeter infolge PUN) bis zur/über die Verzweigung Brüttisellen. Gewisse Bestandteile/Untersuchungen des LSP (Schnittmenge) wurden bereits in einem separatem vorgezogenem Ausführungsprojekt inkl. LSP angegangen (Umgestaltung Verz. Brüttisellen/PUN M3d).
Vereinfacht haben im LSP die nachstehend aufgeführten Arbeiten (nicht abschliessend) zu erfolgen:
- Massnahmenstudie: zweistufige Lärmschutzerweiterung (LSV Art. und 8 und 13) in Form einer Variantenstudie untersuchen und sowie Einzelmassnahmen und verschiedenste Massnahmenkombinationen zur Einhaltung der Grenzwerte im Rahmen PFS aufzeigen/empfehlen. Wirtschaftliche Tragbarkeit der Massnahmen nach UV-0609 (BAFU, 2006) untersuchen und dokumentieren, anschliessend Massnahmenvorschläge bewerten, empfehlen und nach Fachentscheid Bestvariante ausarbeiten.
- Bei allen Gebäuden und unbebauten Parzellen mit verbleibenden Grenzwertüberschreitungen sind begründete Erleichterungen vorzubereiten (WTI-Berechnung, Interessensabwägung etc.)
- Erleichterungen nach Art. 14 LSV beim UVEK beantragen
- Pro Lärmschutzmassnahme ist die akustische Eigenschaft zu bestimmen, ein Kostenvoranschlag zu erstellen und allenfalls ein Kostenteiler aufzubereiten.
- Es sind die gewährten Erleichterungen aufzulisten.
- Für Liegenschaften mit Anrecht auf SSF soll der Zustand und das Schalldämmvermögen der Fenster detailliert erhoben und dokumentiert werden. Es sind Objektblätter für die Liegenschaften mit Anrecht auf SSF und die Vereinbarungen zwischen Bund und Eigentümer(n) für den Fenstereinbau bzw. für die Rückvergütung zu erstellen.
- Begleitung PGV (u.a. Einsprachebehandlung, Inaugenscheinnahme)
- Mithilfe bei der Erarbeitung der DP Lärmschutzprojekte durch Dritte (u.a. Materialisierung, Wirkungskontrolle)
- Mithilfe bei der Erstellung der Submissionsunterlagen für die Phase Realisierung
- Akustische Beratung in der Phase Realisierung und Nachkontrolle (Erfolgskontrolle inkl. Berichterstellung sowie Aktualisierung des „Teilprogramms Lärm“) der Lärmsanierung
- Teilnahme und fachliche Unterstützung an Öffentlichkeitsveranstaltungen
Eckdaten
Ort
Zürich
Kanton
Zürich
Auslober*in
Bundesamt für Strassen ASTRA | Abteilung Strasseninfrastruktur Ost
Sprache
Deutsch
Art des Verfahrens
offenes Verfahren
Stufen
einstufig
Fachgebiet Federführung
Bauingenieurwesen
Regionale Einschränkung
GATT-WTO
Quelle des Ausschreibungstextes
www.simap.ch