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Langsamverkehrsbrücke Au - Lustenau

Projektwettbewerb

20.08.2020

Datum Publikation

25.09.2020

Anmeldung

23.10.2020

Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen

15.01.2021

Abgabe der Wettbewerbsbeiträge

26.01.2021

Abgabe des Modells

Aufgabe

Für das Projekt „Veloverbindung Au – Lustenau" wird ein anonymer selektiver Projektwettbewerb für Ingenieurarbeiten im zweistufigen Verfahren ausgeschrieben. Die Projektierung dieses Bauwerks ist vor allem in gestalterischer, aber auch in techni-scher Hinsicht eine Herausforderung. Die Landschaft, Topografie und Geologie lassen verschiedene Tragwerkskonzepte zu. Mit dem ausgeschriebenen Wettbewerb sollen verschiedene Lösungsvorschläge aufgezeigt werden, die einen umfassenden Variantenvergleich zulassen. Im Rahmen des Wettbewerbs ist ein reduziertes Vorprojekt auszuarbeiten. In dieser Projektphase soll die technische Machbarkeit abgeklärt, das Erscheinungsbild beurteilt, die Kosten geschätzt und die Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Die Abklärung der technischen Machbarkeit beinhaltet das Studium der wichtigsten Bauabläufe, die Beurteilung der geologisch, geotechnischen Risiken und das Aufzeigen von allfälligen notwendigen Massnahmen. Die gewählten Abmessungen und Konstruk-tionen müssen durch die statische Vorbemessung überprüft werden. Weiter ist die Querung der stark befahrenen Landesstrasse L 203 auf der Österreichischen Seite mit dem Anschluss an das Ortszentrum Lustenau konzeptionell aufzuzeigen. Lösungsansätze dazu liegen im Bericht Veloverbindung Au – Lustenau (Beilage 6) bei. Der relevante Projektperimeter reicht von der Dammkrone zu Dammkrone (siehe Projekt- und Betrachtungsperimeterplan). Inwieweit die gekennzeichneten Parzellen innerhalb des Betrachtungsperimeter auf Seite Österreich schliesslich für die Bebauung freigegeben werden können, ist Gegenstand von Landerwerbsverhandlungen und ist nicht abschliessend gesichert. Auf Seite CH liegt der Anschlusspunkt bei der Überführung A13. Hinsichtlich der Formulierung Dammkrone ist vom Projekt RHESI auszugehen. Das Erscheinungsbild wird anhand der planlichen Darstellung beurteilt. Hierfür wird primär das Erscheinungsbild in der heutigen Umgebung beurteilt. Die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Varianten wird durch den Vergleich der Erstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten geprüft.

Eckdaten

Ort

Au - Lustenau

Kanton

St. Gallen

Auslober*in

Gemeinde Au | Marktgemeinde Lustenau

Bauherrschaft

Gemeinde Au | Marktgemeinde Lustenau

Art der Aufgabe

Neubau

Beschaffungsform

Projektwettbewerb

Sprache

Deutsch

anonymes Verfahren

ja

Art des Verfahrens

selektives Verfahren

Stufen

einstufig

Fachgebiet Federführung

Bauingenieurwesen

Weitere Fachgebiete

Architektur, Landschaftsarchitektur

Regionale Einschränkung

GATT-WTO

Quelle des Ausschreibungstextes

www.simap.ch

Jurymitglieder

Fachleute

Armin Wachter

Leiter Bauwerke, Abt. Strassenbau, Vorarlberg (Mitglied mit Stimmberechtigung)

Ruedi Vögeli

TBA Kt. St. Gallen, Leiter Kunstbauten (Mitglied mit Stimmberechtigung)

Katrin Schubiger

Dipl. Arch. ETH BSA SIA, Zürich (Mitglied mit Stimmberechtigung)

Markus Mähr

Gesamtprojektleiter RHESI (Mitglied mit Stimmberechtigung)

Ruedi Engeli

Projektleiter, Bauverwaltung, Gemeinde Au (Mitglied mit Stimmberechtigung)

Bernhard Kathrein

Gemeindeplanung, Marktgemeinde Lustenau (Mitglied mit Stimmberechtigung)

Johannes Zangerl

Tiefbau, Marktgemeinde Lustenau (Mitglied ohne Stimmberechtigung, ist Ersatz)

Markus Schatzmann

Gesamtprojektleiter Stv. RHESI (Mitglied ohne Stimmberechtigung, ist Ersatz)

Sachverständige

Christian Sepin

Gemeindepräsident, Politische Gemeinde Au (Vorsitz)

Kurt Fischer

Bürgermeister, Marktgemeinde Lustenau, Vorsitz Stv (Mitglied mit Stimmberechtigung)

Marcel John

Kantonsingenieur, Kanton St. Gallen (Mitglied mit Stimmberechtigung)

Peter Moosbrugger

Vorarlberger Radverkehrsbeauftragter (Mitglied mit Stimmberechtigung)

Markus Bernet

Gemeinderat, Politische Gemeinde Au (Mitglied ohne Stimmberechtigung, ist Ersatz)

Daniel Steinhofer

Vizebürgermeister, Marktgemeinde Lustenau (Mitglied ohne Stimmberechtigung, ist Ersatz)