Rund 180 m rheinabwärts des Laufwasserkraftwerks Eglisau-Glattfelden (KW Eglisau) mündet die Glatt in den Rhein. Auf ihren untersten ca. 290 m führt sie durch den unterirdischen Glattstollen, der zwischen 1914-1919 gebaut wurde und Bestandteil des KW Eglisau ist. Aufgrund der gepflasterten Sohle und des steilen Gefälles sind die Fliessgeschwindigkeiten im Stollen sehr hoch und verhindern den Aufstieg von Fischen in die Glatt. Mit der am 16. Dezember 1998 vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) neu erteilten Konzession für das KW Eglisau wurde die KWE gemäss Art. 25 verpflichtet, den Fischaufstieg im Glattstollen wiederherzustellen.
Als Bestvariante wurde die Tunnelvariante gewählt, bei welcher die Fischwanderung grösstenteils über einen separaten, 340 m langen Stollen erfolgt. Der neue Stollen verläuft parallel zum bestehenden Glattstollen. Der Fischaufstieg erfolgt grösstenteils über ein Raugerinne oder Raugerinnen-Beckenpass mit einer Abflussmenge von ca. 0.5 -1.0 m3/s. Lediglich bei der bestehenden Sohlschwelle der Messstation erfolgt der Fischaufstieg über eine Blockrampe. Um eine Überlastung des Aufstiegsstollens bei Q >Q30 zu vermeiden, ist am oberen Ende des Aufstiegsgerinnes eine lokal abgesenkte seitliche Wand (Streichwehr) vorgesehen.
Die Dienstleistungsanfrage umfasst die folgenden Leistungen:
- Erstellung Vor- und Bauprojekt (Phasen 31-32 gemäss SIA).
- Erstellung Plangenehmigungsgesuch (Bewilligungsverfahren, Phase 33 gemäss SIA).
Der Leistungsumfang des Planers richtet sich nach dem Beschrieb in Teil 1 (Kapitel 3) dieser Planerausschreibung.
Alle weiteren, detaillierten Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.