Der Auftrag umfasst die Kontrolle von Blitzschutzsystemen im Kanton Solothurn über die Vertragslaufzeit von 3 Jahren ab 1. Januar 2026 bis längstens zum 31. Dezember 2028.
Im Besonderen:
1. Abnahmekontrollen von neuen, erweiterten oder geänderten Blitzschutzsystemen.
2. Periodische Kontrollen von bestehenden Blitzschutzsystemen sowie Kontrollen nach Blitzeinschlägen.
3. Arbeiten nach Zeitaufwand.
4. Mängelbehebungsverfahren in den Bereichen 1.-4.
Das Auftragsvolumen während der Dauer dieses Vertrages richtet sich insbesondere nach den Bautätigkeiten im Kanton Solothurn und der festgelegten Periodizität für die periodischen Kontrollen der bestehenden Blitzschutzsysteme. Es besteht kein Anspruch der Anbieter auf ein garantiertes Auftragsvolumen. Die im Angebotsfromular angegebenen Kontrollen pro Jahr bzw. Stunden pro Jahr basieren auf Durchschnittswerten der vergangenen Jahre und dienen lediglich zu Schätzungs- und Vergleichszwecken und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Wird die Anzahl der Kontrollen / Stunden pro Jahr und/oder während der Vertragsdauer insgesamt unter- oder überschritten, bleiben die vereinbarten Preise fest.
Vorbehalten bleiben Änderungen in Bezug auf den Vollzug im Rahmen der geplanten Revision der Brandschutzvorschriften (BSV 2026).
Die verlangten Leistungen der Anbieter für Kontrolle von Blitzschutzsystemen sind im entsprechenden Abschnitt beziehungsweise im Angebotsformular beschrieben und zu entnehmen.