Bei den Kunstbauten der Filiale Winterthur im Inspektionsgebiet 5 des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) sind ab März 2025 bis Ende Oktober 2025 Hauptinspektionen durchzuführen und vor Ort die Inspektionsdaten zu erfassen. Die vorliegende Ausschreibung erfasst 488 Kunstbauten, davon 10 Tunnel und 52 Entwässerungsanlagen.
In Absprache mit den Gebietseinheiten sind ab März 2025 bis Ende 2025 die leeren Ölabscheider zu inspizieren (die Terminvorgaben der Gebietseinheit sind zwingend einzuhalten).
Als Kunstbauten gelten: Brücken (inkl. Über- und Unterführungen), Galerien, Tunnel, Durchlässe, Stützbauwerke, Schutzbauwerke; Lärmschutzwände und -dämme, Entwässerungsanlagen.
Die Inspektionen werden durch einen externen Brückenexperten begleitet. Dieser wird separat durch das ASTRA ausgewählt und beauftragt.
Der Brückenexperte wird die Inspektoren in einer Vorbesprechung allgemein und bei ausgewählten Brücken bauwerksspezifisch darauf schulen, wie und wo sich üblicherweise Schäden mit statischer Relevanz und/oder statischer Ursache zeigen.
Der Brückenexperte wird nach Abschluss aller Kampagnen eine Qualitätskontrolle bei ausgewählten Brücken vornehmen. Wenn der Brückenexperte bei einzelnen Schäden zu einer anderen Beurteilung als die Inspektoren kommt, werden die Befunde in einer Nachbesprechung diskutiert und bereinigt. Der Brückenexperte kann Nachinspektionen veranlassen.