Umnutzung von Trafostationen
Ideenwettbewerb
Kurzbeschrieb Bauaufgabe
2.1 Bestand
Die Trafostation Andhausen ist ein Beispiel für einen weit verbreiteten Typus einer
turmartigen Trafostation. Sie steht im Dorfzentrum am Rande einer Obstbaumanlage. Die bereits stillgelegte Trafostation wird von Norden erschlossen. Das Erdgeschoss wird nach oben durch eine Betondecke begrenzt. Das Obergeschoss ist durch eine vertikale Leiter erschlossen. Das Grundstück liegt derzeit noch in der Landwirtschaftszone, mit einer kurzfristigen Umzonung in die Dorfzone kann nach Auskunft der Gemeinde jedoch gerechnet werden.
2.2 Künftige Nutzung
Die Art der zukünftigen Nutzung bleibt den Wettbewerbsteilnehmern überlassen.
Ausgeschlossen sind störende Nutzungen (Lärm, Verkehr). Denkbar sind Nutzungen wie Atelier, „Ferienhaus“, Kleinstbüro etc, wobei die äusserst geringen
Raumdimensionen zu beachten sind (Grundriss-Lichtmass ca. 2.05 m x 2.20 m).
2.3 Bauliche und gestalterische Vorgaben
Bei mehrgeschossiger Nutzung sollen die oberen Geschosse nicht nur über
senkrechte Leitern erschlossen sein.
Die Bauvorschriften sind soweit möglich einzuhalten.
Bei ganzjähriger Nutzung ist das kantonale Energiegesetz zu beachten
(http://www.energie.tg.ch).
Der Charakter des Gebäudes ist im Äusseren zu erhalten. Ob überhaupt und falls ja in welchem Umfang temporäre oder permanente Volumenerweiterungen trotzdem möglich sind, soll der Wettbewerb aufzeigen.
Die Trafostation Andhausen ist ein Beispiel für einen weit verbreiteten Typus einer
turmartigen Trafostation. Sie steht im Dorfzentrum am Rande einer Obstbaumanlage. Die bereits stillgelegte Trafostation wird von Norden erschlossen. Das Erdgeschoss wird nach oben durch eine Betondecke begrenzt. Das Obergeschoss ist durch eine vertikale Leiter erschlossen. Das Grundstück liegt derzeit noch in der Landwirtschaftszone, mit einer kurzfristigen Umzonung in die Dorfzone kann nach Auskunft der Gemeinde jedoch gerechnet werden.
2.2 Künftige Nutzung
Die Art der zukünftigen Nutzung bleibt den Wettbewerbsteilnehmern überlassen.
Ausgeschlossen sind störende Nutzungen (Lärm, Verkehr). Denkbar sind Nutzungen wie Atelier, „Ferienhaus“, Kleinstbüro etc, wobei die äusserst geringen
Raumdimensionen zu beachten sind (Grundriss-Lichtmass ca. 2.05 m x 2.20 m).
2.3 Bauliche und gestalterische Vorgaben
Bei mehrgeschossiger Nutzung sollen die oberen Geschosse nicht nur über
senkrechte Leitern erschlossen sein.
Die Bauvorschriften sind soweit möglich einzuhalten.
Bei ganzjähriger Nutzung ist das kantonale Energiegesetz zu beachten
(http://www.energie.tg.ch).
Der Charakter des Gebäudes ist im Äusseren zu erhalten. Ob überhaupt und falls ja in welchem Umfang temporäre oder permanente Volumenerweiterungen trotzdem möglich sind, soll der Wettbewerb aufzeigen.
Eckdaten
Kanton
Thurgau
Auftraggeber (Auslober)
Thurgauer Heimatschutz
Baukategorie nach SIA102
Technische Anlagen, Kultur und Geselligkeit
Art der Aufgabe
Umnutzung
Beschaffungsform (nach SIA)
Ideenwettbewerb
Sprache des Verfahrens
Deutsch
Anonymes Verfahren
Nein
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Stufen
Einstufig
Fachgebiet Federführung
Architektur
Regionale Einschränkung
Land
Termine
17.05.07 Datum Publikation | 17.05.07 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen | 17.08.07 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge | 17.08.07 Abgabe des Modells |
Jurymitglieder
Fachleute
Rita Schiess, dipl. Architektin ETH BSA SIA (Mitglied mit Stimmberechtigung)
Dieter Bötschi, dipl. Arch. ETH SIA (Mitglied mit Stimmberechtigung)
Eugen Mugglin, dipl. Arch. BSA SWB (Mitglied mit Stimmberechtigung)
Werner Keller, Architekt SWB, Vorprüfung (Mitglied mit Stimmberechtigung)
Sachverständige
Uwe Moor, Präsident Thurgauer Heimatschutz (Mitglied mit Stimmberechtigung)
Max Burri, Gemeindeammann (Mitglied mit Stimmberechtigung)
Urs Fankhauser, Denkmalpfleger Kanton Thurgau (Mitglied mit Stimmberechtigung)