Die Nationalstrasse N28 ist teilweise als Nationalstrasse zweiter Klasse und teilweise als Nationalstrasse dritter Klasse klassiert. Um der Gesetzgebung gerecht zu werden, muss das ASTRA auf den Streckenabschnitten, welche als Nationalstrassen zweiter Klasse eingestuft sind, eine Vignettenpflicht einführen. Dazu muss die Signalisation in den betroffenen Abschnitten angepasst werden (Signale, Fundamente, etc.). Zudem sollen auch verschiedene Optimierungsmassnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umgesetzt werden.
Gegenstand des Auftrages ist die allgemeine Bauherrenunterstützung im genannten Projekt (Allgemeine Unterstützung sowie Unterstützung bei der Erarbeitung der Projektgrundlagen, im Beschaffungswesen, beim Controlling und beim projektgestützten Qualitätsmanagement sowie die fachliche Begleitung des Projekts) sowie die Oberbauleitung. Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Unterlagen.
Der Gesamtaufwand wird auf ca. 1880 Arbeitsstunden geschätzt.