Das Gotthelfschulhaus und das Kirchschulhaus in Utzenstorf sollen auf der Basis der bestehenden Vorprojekte saniert und baulich angepasst werden. Die notwendigen Rochaden und Umzüge der Klassen und anderen Nutzern sollen ohne zusätzliche bauliche Provisorien geplant werden. Der Schulbetrieb auf dem Areal soll möglichst ungestört weitergeführt werden.
Die Rochaden sind mit den baulichen Massnahmen und den Sanierungen gebäudeübergreifend zu planen. Die Kosten dürfen den vorgegebenen Kostenrahmen nicht überschreiten.