Das Tiefbauamt (TBA) beabsichtigt den Abschluss von maximal 10 Rahmenverträgen mit leistungsfähigen Partnern.
Bei konkretem Bedarf kann das TBA projektspezifisch jeweils einen Rahmenvertragspartner zur Offerteingabe einladen oder unter maximal drei Vertragspartnern ein Minitender Verfahren durchführen. Dabei ist das Tiefbauamt in der Auswahl der Anbieter absolut frei. Es besteht weder ein Anspruch auf ein minimales noch auf ein garantiertes Auftragsvolumen noch auf ein exklusives Mandats-/Beauftragungsrecht.