Auf Basis des Räumlichen Entwicklungskonzept Zollikon von 2026 erarbeitet die Gemeinde im ersten Schritt der Ortsplanungsrevision eine neue kommunale Richtplanung. Darin werden die zentralen Themen der räumlichen Entwicklung (Siedlung, Landschaft, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung) in Form von Teilrichtplänen integrativ zusammenführt. Neben den fachlichen Grundlagen und der Umsetzung der kantonalen und regionalen Vorgaben werden auch die aktuellen Bedürfnisse der Bevölkerung geprüft, aufgenommen und abgebildet.
In einem zweiten Schritt erfolgt die gesamthafte Revision der Nutzungsplanung. Nach einer vertieften Analyse umfasst dies der Auftrag die Erarbeitung sämtlich notwendiger Dokumente und dazugehörigen Berichte.
Der Auftrag beinhaltet die raumplanerische Erarbeitung von:
- dem kommunalen Richtplan (bestehend aus Siedlungs-, Landschafts-, Verkehrs- und Versorgungsrichtplan),
- der Bauordnung,
- dem Zonenplan einschliesslich überlagernder Pläne (z.B. Kernzonenpläne und weiterer Ergänzungspläne),
- Verordnungen mit direktem Zusammenhang zur BZO (z.B. Verordnung über den Schutz der Umgebung, Parkierungsverordnung).
Ebenfalls Bestandteil des Auftrags ist die Aufbereitung und Einreichung der Unterlagen für die kantonale Vorprüfung und Anhörung, die öffentliche Mitwirkung sowie für die Festsetzung und anschliessende Genehmigung durch den Kanton, einschliesslich der Bereinigung der Dokumente infolge dieser Verfahrensschritte.