Das Amt für Natur und Umwelt des Kantons Graubünden (ANU) unterstützt seit über zehn Jahren Sanierungen und Neubauten von Trockenmauern. Gestützt auf das kantonale Natur- und Heimatschutzgesetz kann der Kanton Beiträge für Sanierungsprojekte sprechen. Für die Zusicherung eines Beitrags müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Geprüft werden Standort und Gefahrensituation, Bedarf für eine Trockenmauersanierung resp. sachliche Begründung für die Errichtung einer neuen Trockenmauer sowie Funktion, Wert und Bedeutung der Mauer. Daraus ergeben sich diverse Aufgaben im Bereich der Beratung von Bauwilligen, der Koordination und Prüfung der Gesuche, Kontrolle der Bauausführung und Rechnungskontrolle.
Die Organisation und Koordination von Trockenmauersanierungen und Neubauten, von der Vorprüfung der Beitragsgesuche bis zur Dokumentation der ausgeführten Arbeiten inkl. der Qualitäts- und Rechnungskontrollen, liegen im Aufgabenbereich des Mandats Koordinationsstelle Trockenmauern.