Planermandat Los 2 (5-Jahresmandat):
Aus der Überwachung und Überprüfung der Kunstbauten im Kantonsstrassennetz sowie individuellen
Schadensmeldungen resultieren Instandhaltungsmassnahmen und allenfalls Sofortmassnahmen
welche in der Instandhaltung Kunstbauten (normalerweise kleiner als CHF 200'000.00 Bausumme)
umgesetzt werden müssen.
Für die Planung und Realisierung dieser Instandhaltungsmassnahmen werden mehrere
Planungsbüros (vgl. 1.1.3) beschafft. Einzelne Massnahmen/Projekte werden den Planungsbüros in Absprache zugewiesen.