Planung
Die Planung umfasst sämtliche gemäss Art. 3.4 Ordnung SIA 102/2020 resp. Normen SIA 112/2014 «Modell Bauplanung» vorgesehenen planerischen Leistungen innerhalb der Phasen 51–53.
Die entsprechenden Aufwendungen sind den jeweiligen Teilphasen zuzuordnen.
Bauleitung
Die Bauleitung beinhaltet alle gemäss Art. 3.4 Ordnung SIA 102/2020 resp. Normen SIA 112/2014 «Modell Bauplanung» vorgesehenen Leistungen der Bauleitung für die Phasen 51–53.
Die entsprechenden Aufwendungen sind in die jeweiligen Teilphasen einzurechnen.
Gesamtleitung
Die Gesamtleitung umfasst alle gemäss Art. 3.4 Ordnung SIA 102/2020 resp. Normen SIA 112/2014 «Modell Bauplanung» aufgeführten phasenunabhängigen Leistungen.
Die Aufwendungen sind in den Teilphasen/Modulen einzurechnen.
Koordination
Zu den Aufgaben der Anbieterin gehören insbesondere die Koordination alle Fachplaner & Unternehmer. Die entsprechenden Aufwendungen sind für jede Teilphase in das Angebot einzurechnen.