Compito edilizio
Der Durchgangsbahnhof Luzern (DBL) ist ein Jahrhundertprojekt für die Zentralschweiz und bietet für die Stadt Luzern eine einmalige Chance, die Stadt neu zu denken. Mit dem Projekt wird einerseits einer der bedeutsamsten Kapazitätsengpässe im Bahnsystem der Schweiz behoben: Die neue Durchmesserlinie verbindet die Hauptentwicklungsachsen des Kantons Luzern, entlastet das heutige Nadelöhr der Zufahrt zum Kopfbahnhof und beschleunigt nahezu alle Relationen. Mit dem DBL wird daher nicht nur die Erreichbarkeit von Luzern im nationalen Kontext gesteigert, sondern auch die Voraussetzungen für den dringend benötigten Angebotsausbau der S-Bahn geschaffen. Zusätzliche S-Bahnlinien und -halte sind möglich und können die flächen- und energieeffiziente Weiterentwicklung der Mobilität in der Agglomeration unterstützen.
Andererseits besteht die Möglichkeit, die Innenstadt der Stadt Luzern weiterzuentwickeln. Durch das Projekt DBL werden bedeutsame Gleisflächen des heutigen Kopfbahnhofs freigespielt und zentrale Fragen der Stadtentwicklung rund um den Bahnhof können in einem neuen Kontext beant-wortet werden.
Der DBL wird die Bedeutung Luzerns als Zentrum der Zentralschweiz stärken. Die Bauphase von rund zehn Jahren wird die Stadt aber auch stark beeinträchtigen und verändern. Aktuell liegt aber noch keine gesamtheitliche Betrachtung zur Frage der Einbettung des Bahnhofs in seine Umgebung vor. Hier setzt der Stadtrat an und möchte in den nächsten rund zwei Jahren eine Vorstellung in Bezug auf zukünftige Funktionen und Nutzungen rund um den Bahnhof in Form eines Zukunftsbildes entwickeln. Ziel des Stadtrates ist es, die für Luzern einmalige Chance bestmöglich zu nutzen und die Bauzeit möglichst stadtverträglich zu gestalten. Den ersten, bedeutsamen Schritt in diese Richtung bildet die vorliegende Testplanung.
Phase 1b Testplanung (April – September 2020)
Von Frühling bis Herbst 2020 werden im Rahmen dieser Testplanung die möglichen Handlungsansätze für einen zukünftigen Bahnhof und dessen Umgebung ausgelotet. Dabei geht es darum, verschiedene konzeptionelle Vorschläge zu entwickeln, zu diskutieren, deren Machbarkeit zu belegen oder wenn nötig auch zu verwerfen. Als Produkt dieser Phase liegen fachliche Empfehlungen des Begleitgremiums für eine grundsätzlich zu verfolgende Entwicklungsrichtung zuhanden des Stadtrates vor, welche in einem Schlussbericht zusammengefasst werden.
Die Phase 1b wird als Testplanung organisiert. Testplanungen werden vor allem dann eingesetzt, wenn die Aufgabe vielschichtig, die anzustrebende Entwicklungsrichtung noch unklar ist, mehrere Akteure involviert sind und gemeinsame strategische Entscheidungen über das weitere Vorgehen gefällt werden müssen. Diese Voraussetzungen sind im Fall der Beschäftigung mit dem Bahnhofraum Luzern und dessen integrierter Entwicklung zweifelsfrei gegeben. Die Testplanung zeichnet sich durch folgende Charakteristiken aus:
- Drei Teams bearbeiten spezifische Fragestellungen parallel und unabhängig voneinander mit denselben Voraussetzungen.
- Ziel ist nicht, ein Siegerprojekt zu küren, sondern aus einer Auswahl an unterschiedlichen Kon-zepten Empfehlungen zuhanden der Entscheidungsträger zu erstellen.
- Die Hauptaufgabe der Teams besteht darin, konzeptionelle Vorschläge zu erarbeiten, Hand-lungsoptionen zu testen und die gestellten Rahmenbedingungen kritisch zu hinterfragen.
- Zwischen den Durchläufen finden sogenannte «Kupplungen» statt, in denen die Entwurfsteams ihre Ergebnisse in Anwesenheit der übrigen Teams dem Begleitgremium vorstellen. Das Begleitgremium würdigt die Beiträge kritisch, diskutiert die offenen Fragen und definiert das weitere Vorgehen für den nächsten Durchlauf.
Die Hauptaufgabe der Teams besteht darin, konzeptionelle Vorschläge für die zukünftige Entwicklung und Organisation des Luzerner Bahnhofraums zu erarbeiten und diese kritisch zu hinterfragen. Dazu ist neben dem erwünschten Endzustand nach Fertigstellung des DBL auch explizit die Auswirkungen der Bauphase mitzubetrachten. Neben dem Testen von Lösungsmöglichkeiten – die zu Beginn auch möglichst kühn sein können und sollen – geht es dabei insbesondere auch um das qualifizierte Verwerfen von Handlungsoptionen. Daher kann das Begleitgremium die Teams auffordern, bestimmte Aspekte ihres Konzeptes vertieft zu bearbeiten, vertieft zu prüfen und gegebenenfalls genügend Argumente zu sammeln, um bestimmte Handlungsoptionen auch tatsächlich begründet aus der weiteren Diskussion ausschliessen zu können.
Den Abschluss des Verfahrens bilden die sogenannten «Empfehlungen» des Begleitgremiums. Sie stellen im besten Fall eine gemeinsam getragene Entwicklungsrichtung dar, welches dem Exekutivgremium vorgelegt wird. Bei der Erarbeitung der Empfehlungen diskutiert das Begleitgremium die vorliegenden Vorschläge der Teams und wählt diejenigen Elemente der Konzepte aus, die eine tragfähige und auch konsensfähige Entwicklung ermöglichen. Dabei kann sich das Begleitgremium sowohl den unterschiedlichen Konzepten bedienen – sofern diese kombinierbar sind – als auch neue Aspekte und noch offene Fragen zu adressieren, die sich aus der Beschäftigung mit der Aufgabe ergeben haben.