Der Kanton Obwalden prüft im Rahmen diverser Standortentscheide zu Ausbau und Verdichtung der vom Kanton gehaltenen Immobilien eine mögliche Verlagerung des Verkehrssicherheitszentrum (VSZ). Auf dem westlich des Autobahnanschlusses der A8 «Sarnen-Nord» gelegenen Areal Foribach sind heute nebst dem VSZ weitere kantonale Ämter angesiedelt. Auf diesem Areal sieht der Kanton zukünftig Potential für weitere Büroräumlichkeiten und Verwaltungseinheiten. Aufgrund dessen wurde für das VSZ ein neuer Standort auf dem Areal des Werkhofs Sarnen eruiert.
Massgebend für die Realisierbarkeit des neuen VSZ ist seine Erschliessung, deren Machbarkeit in einem Vorprojekt geprüft und nachgewiesen wurde. Die Erschliessung führt zu Anpassungen an der Autobahnaus- und -einfahrt der A8 in Richtung Luzern, weshalb ein Umbau des Nationalstrassen-Anschlusses «Sarnen-Nord» notwendig ist. Wichtig dabei ist die verkehrliche Entkoppelung des Autobahnanschlusses und der Arealerschliessung. Im Vorprojekt wurde dafür ein Kreisel als Knotenpunkt für die Erschliessung des VSZ, des Heizkraftwerks und des Werkhofs sowie der Anschlüsse an die A8 und die Kantonsstrasse erarbeitet. Weil der umzubauende Anschluss Teil der Nationalstrasse A8 ist, erfolgt die Plangenehmigung der Erschliessung des VSZ gemäss Nationalstrassengesetz (NSG) respektive zugehöriger Verordnung (NSV), wobei der Kanton als Gesuchsteller auftritt.
Aufgrund der Tatsache, dass durch die Erschliessung des VSZ keine Anpassungen an der Linienführung der Hauptachse der A8 erfolgen, keine neue Anschlussstelle entsteht, keine neuen Kreuzungsbauwerke nötig sind und keine Veränderung der Anzahl Fahrspuren der A8 erfolgt, kann auf ein Generelles Projekt gemäss NSG/NSV verzichtet werden. Das entsprechende Plangenehmigungsverfahren startet damit direkt in der Phase «Ausführungsprojekt» nach NSG/NSV.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind sämtliche fachlichen und organisatorischen Leistungen und Kompetenzen für die Planer- und Bauleitungsaufgaben für die «Grundstückerschliessung» ab der ASTRA-Phase «Ausführungsprojekt» nach NSG/NSV bis und mit «Inbetriebnahme, Abschluss». Die Leistungen orientieren sich dabei an den Standard-Leistungsbeschrieben des ASTRA für Projektverfasser und die Fachhandbücher sowie Richtlinien des ASTRA in den Fachdisziplinen Trassee, Kunstbauten und Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA).